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Auch im Karneval gehört Alkohol nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen

2010

Auch im Karneval gehört Alkohol nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen
Asbach.
Wenn es um das Thema Alkoholkonsum und Jugendliche geht, sind Themen wie Flatrate-Partys und Komasaufen immer wieder aktuelle Schlagworte. Aber nicht nur Jugendliche, auch Kinder sind bereits von der Problematik betroffen und so ist das Thema immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Dass diese Themen auch in Asbach sehr ernst genommen werden, demonstriert die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schon seit 2003. Wie in den letzten Jahren lud der zuständige Abteilungsleiter für Bürgerdienste Edmund Salz zusammen mit dem Jugendpfleger Matthias Ennenbach die Vorstände der Karnevalsvereine der Verbandsgemeinde Asbach zu einem runden Tisch ein.

 


Teil nahmen auch der neue Bürgermeister Lothar Röser und die Beamten der Polizeiinspektion Straßenhaus Siegfried Vogt und Werner Buslei. Wie schon in vielen vorangegangenen Gesprächen vereinbart, sind die Karnevalisten auf dieses Thema sensibilisiert. Sie haben präventiv viel dazu beigetragen, dass auf ihren Veranstaltungen kein Alkohol an Jugendliche ohne Personensorgeberechtigte Begleitperson ausgeschenkt wird. Wie ist das Jugendschutz Gesetz auszulegen? Kind ist im Sinne des Jugendschutzgesetzes, wer noch keine 14 Jahre alt ist. Jugendlicher ist danach, wer zwar 14 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt ist. Demnach besteht ein absolutes Abgabeverbot von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche. Auch andere alkoholische Getränke, die einen durch Gärung erzeugten Gehalt von Äthylalkohol haben, dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An Jugendliche über 16 Jahren dürfen diese Erzeugnisse, unter die zum Beispiel Bier, Sekt und Wein fallen, ohne Einschränkungen abgegeben werden. Eine Einschränkung gibt es dennoch. Befindet sich ein Jugendlicher in Begleitung einer personensorgeberechtigten Begleitperson, der auch die Personensorge zusteht, so darf der Jugendliche andere alkoholische Getränke, wie Bier, Wein etc. verzehren, jedoch keinen Branntwein oder branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel. Diese guten Gespräche und auch, dass die Vereine sich dazu bekennen, dass Alkohol und Jugend nicht zusammengehören, haben dazu geführt, dass vielfache praktikable Lösungen eingeführt wurden. Man hat sich intensiv darum gekümmert, dass kein Alkohol von außen auf die Veranstaltungen geschmuggelt wurde. Sicherheitsdienste machten Kontrollen an den Eingängen und konfiszierten den Alkohol und vernichteten ihn sofort. Dies hatte abschreckende Wirkung, so dass die nächsten Veranstaltungen ruhiger abliefen. Eine weitere Maßnahme war, dass die Jugendlichen eine Bescheinigung der Eltern vorweisen mussten. Diese Praxis wird aber heute nicht mehr akzeptiert, stattdessen wird heute der Personalausweis der Jugendlichen am Eingang eingesammelt. Auch die Polizei und das Ordnungsamt machten verstärkt Kontrollen und werden dies auch in diesem Jahr noch ausweiten. Bei den Karnevalisten sind sie gerne gesehen, stellen sich diese doch einmal vor, es könnte die eigene Tochter oder der Sohn sein, die dem Alkohol erliegen. Vorsorge ist eben besser als Nachsorge. So wird in diesem Jahr auch die Polizei in der Lage sein, undefinierbare Getränke auf ihren Alkoholgehalt zu untersuchen. Dies wird auch bei den Karnevalsumzügen so praktiziert werden. Man hat eben in den letzten Jahren gelernt, wo die Schlupflöcher sind und wie man sie stopft. So war auch Lothar Röser der Meinung, dass alles getan werden muss, um die Ordnungsbeamten der Verbandsgemeinde und der Polizeiinspektion zu unterstützen. An den Karnevalisten soll es nicht liegen, schließlich haben sie in ihren Reihen auch viele Kinder und Jugendliche, die dem Gardetanz frönen. Diesen Schutzbefohlenen wollen sie in ihren Vereinen eine sichere Heimstatt geben. Markus Ennenbach, der Jugendpfleger, berichtete von einem „STOPP dem Alkohol“-Projekt des Arbeitskreises Suchtprävention im Kreis Neuwied. Dieser Arbeitskreis und die Jugendämter haben ein umfassendes Informationspaket geschnürt, welches für eine länger angelegte Aktion gedacht ist. Mit Faltblatt, Plakaten, „STOPP“ Taschenkarten für Minderjährige und weiteren Info-Veranstaltungen sollen sich auch noch mehr Gewerbetreibende an der Kampagne beteiligen. Tankstellen, Lebensmittelgeschäfte, Discounter und Gastronomie werden sensibilisiert. Die STOPP-Plakate in rot-grün machen bereits im Außenbereich der Geschäfte eindeutig klar, um was es geht: „Wir verkaufen keinen Alkohol an unter 16 jährige und keine branntweinhaltigen Getränke an unter 18 jährige“. Wünschenswert wäre es, wenn sich noch mehr Geschäfte an dieser Aktion beteiligen würden.
Für die Karnevalisten ist auf jeden Fall eines klar: Nur gemeinsames Handeln bringt Erfolg.
Text und Foto: Peter Stang 

Auch im Karneval gehört Alkohol nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen

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